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Erweiterung der Meldepflicht für Prion‑Erkrankungen und schwere C. difficile‑Infektionen Verordnung vom 1/18/2010
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Bundesministerium für Gesundheit1/18/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 erweitert die Meldeliste für anzeigepflichtige Krankheiten um Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von Prion‑Erkrankungen sowie schwere Clostridium‑difficile‑Infektionen.

Schwerpunkte

  • Die Meldeliste wird um die Ziffer 3 erweitert: Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle an transmissiblen spongiformen Enzephalopathien müssen gemeldet werden.
  • Die Meldeliste wird um die Ziffer 4 erweitert: Fälle schwer verlaufender, Clostridium‑difficile‑assoziierter Erkrankungen und damit verbundene Todesfälle müssen gemeldet werden.
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