Erweiterung der Meldepflicht für Prion‑Erkrankungen und schwere C. difficile‑Infektionen
Verordnung vom 18.01.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 erweitert die Meldeliste für anzeigepflichtige Krankheiten um Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von Prion‑Erkrankungen sowie schwere Clostridium‑difficile‑Infektionen.Bundesministerium für Gesundheit1/18/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 erweitert die Meldeliste für anzeigepflichtige Krankheiten um Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von Prion‑Erkrankungen sowie schwere Clostridium‑difficile‑Infektionen.Schwerpunkte
- Die Meldeliste wird um die Ziffer 3 erweitert: Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle an transmissiblen spongiformen Enzephalopathien müssen gemeldet werden.
- Die Meldeliste wird um die Ziffer 4 erweitert: Fälle schwer verlaufender, Clostridium‑difficile‑assoziierter Erkrankungen und damit verbundene Todesfälle müssen gemeldet werden.
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