Bundesministerium für Gesundheit6/25/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 196/2010 ändert die Kunststoffverordnung 2003: Sie verbietet nicht gelistete Additive, aktualisiert Verweise auf Infant‑Food‑Regelungen und fügt zahlreiche neue Stoffe mit klar definierten Höchstwerten und Nutzungseinschränkungen hinzu.Schwerpunkte
- Es ist nun verboten, Additive zu verwenden, die nicht in Anlage 2 aufgeführt sind; nur die dort gelisteten Stoffe dürfen in Gebrauchsgegenständen eingesetzt werden.
- Die Bezugnahme auf die Verordnung über Säuglings‑ und Folgemilch wird von der Fassung 1995 auf die aktuelle Fassung von 2008 geändert.
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