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Änderung der Kunststoffverordnung 2003 – neue Additiv‑Beschränkungen Verordnung vom 6/25/2010
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Bundesministerium für Gesundheit6/25/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 196/2010 ändert die Kunststoffverordnung 2003: Sie verbietet nicht gelistete Additive, aktualisiert Verweise auf Infant‑Food‑Regelungen und fügt zahlreiche neue Stoffe mit klar definierten Höchstwerten und Nutzungseinschränkungen hinzu.

Schwerpunkte

  • Es ist nun verboten, Additive zu verwenden, die nicht in Anlage 2 aufgeführt sind; nur die dort gelisteten Stoffe dürfen in Gebrauchsgegenständen eingesetzt werden.
  • Die Bezugnahme auf die Verordnung über Säuglings‑ und Folgemilch wird von der Fassung 1995 auf die aktuelle Fassung von 2008 geändert.
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Stöger Alois, diplômé

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