Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/29/2010XXIV
Verwaltungsorganisation
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Patentamtsgebührenverordnung: neue Gebühren von 25 € bzw. 40 € für verschiedene Patentamt‑Dienstleistungen werden eingeführt, und ein neuer Absatz legt den Inkrafttretungszeitpunkt auf den 1. Juli 2010 fest.Schwerpunkte
- Neue Gebühren werden für Prioritätsbelege (25 €), für vom Patentamt erstellte Kopien und deren Bestätigung (je 25 €) sowie für von der Partei erstellte Kopien (40 €) eingeführt.
- Ein neuer Absatz wird zu § 3 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen auf den 1. Juli 2010 festlegt.
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