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Grundbetrag im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst (2010) Verordnung vom 1/19/2010
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Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/19/2010XXIV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 einheitliche Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, von 1.408,02 € für Rekruten bis 6.084,39 € für Generäle, und ersetzt die frühere Regelung.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, der im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst gezahlt wird.
  • Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2010.
Dokumente (PDFs)
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Darabos Norbert, Mag.

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