Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/19/2010XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 einheitliche Grundbeträge für Soldaten im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst fest, von 1.408,02 € für Rekruten bis 6.084,39 € für Generäle, und ersetzt die frühere Regelung.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jeden Dienstgrad einen festen Grundbetrag fest, der im Auslandseinsatz‑Präsenzdienst gezahlt wird.
- Die festgelegten Beträge gelten ab dem 1. Jänner 2010.
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