Einführung digitaler Prüfungen und erweiterte Grundausbildung im Justiz‑Fachdienst
Verordnung vom 30.06.2010Zusammenfassung
Die Verordnung 200/2010 führt einen IT‑gestützten Online‑Test und eine zweistündige schriftliche Klausur für die praktische Prüfung im Fachdienst der Gerichte ein, erweitert die Grundausbildung auf andere Verwaltungsbereiche und ermöglicht konzentrierte Kurse über mehrere Oberlandesgerichte hinweg.Bundesministerium für Justiz6/30/2010XXIV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 200/2010 führt einen IT‑gestützten Online‑Test und eine zweistündige schriftliche Klausur für die praktische Prüfung im Fachdienst der Gerichte ein, erweitert die Grundausbildung auf andere Verwaltungsbereiche und ermöglicht konzentrierte Kurse über mehrere Oberlandesgerichte hinweg.Schwerpunkte
- Ein IT‑gestützter Online‑Test und eine schriftliche Klausur von maximal zwei Stunden werden als verpflichtende Bestandteile der praktischen Prüfung eingeführt.
- Die schriftliche Prüfung darf nicht länger als zwei Stunden dauern und muss fünf Aufgaben aus Anhang 2 enthalten.
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