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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Juli 2010
Verordnung vom 30.06.2010

Zusammenfassung

Die 201. Verordnung legt für Juli 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/30/2010XXIV
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die 201. Verordnung legt für Juli 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für Juli 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage im Ausland berechnet wird.
  • Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage von § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes und wird gemäß § 21b Abs. 2 und 3 erlassen.
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