Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/30/2010XXIV
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die 201. Verordnung legt für Juli 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für Juli 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage im Ausland berechnet wird.
- Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage von § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes und wird gemäß § 21b Abs. 2 und 3 erlassen.
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