<!--[-->Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Juli 2010<!--]-->
Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Juli 2010 Verordnung vom 6/30/2010
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/30/2010XXIV
Finanzwesen
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die 201. Verordnung legt für Juli 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Beamte und Vertragsbedienstete im Ausland berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für Juli 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage im Ausland berechnet wird.
  • Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage von § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes und wird gemäß § 21b Abs. 2 und 3 erlassen.
Dokumente (PDFs)
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