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Mautstreckenausnahmenverordnung 2010 – Befreiung des S 5‑Abschnitts Jettsdorf–Krems Verordnung vom 7/1/2010
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Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/1/2010XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 befreit einen Teil der S 5‑Schnellstraße zwischen Jettsdorf und Krems von der Mautpflicht. Sie trat am 1. Oktober 2010 in Kraft und ersetzte die entsprechende Regelung aus dem Vorjahr.

Schwerpunkte

  • Der Abschnitt der S 5 zwischen Jettsdorf und Krems wird von der Mautpflicht befreit.
  • Die Verordnung gilt ab dem 1. Oktober 2010.
Dokumente (PDFs)
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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