Mautstreckenausnahmenverordnung 2010 – Befreiung des S 5‑Abschnitts Jettsdorf–Krems
Verordnung vom 01.07.2010Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 befreit einen Teil der S 5‑Schnellstraße zwischen Jettsdorf und Krems von der Mautpflicht. Sie trat am 1. Oktober 2010 in Kraft und ersetzte die entsprechende Regelung aus dem Vorjahr.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/1/2010XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 befreit einen Teil der S 5‑Schnellstraße zwischen Jettsdorf und Krems von der Mautpflicht. Sie trat am 1. Oktober 2010 in Kraft und ersetzte die entsprechende Regelung aus dem Vorjahr.Schwerpunkte
- Der Abschnitt der S 5 zwischen Jettsdorf und Krems wird von der Mautpflicht befreit.
- Die Verordnung gilt ab dem 1. Oktober 2010.
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