Verlängerung des Gültigkeitsdatums für die Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" Verordnung vom 7/5/2010
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/5/2010XXIV
Bildung
Weiterbildung
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. Juli 2010 ändert das Gültigkeitsdatum der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Die Verordnung ändert das in § 8 festgelegte Gültigkeitsdatum von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.
- Die Anpassung betrifft alle bereits vergebenen und zukünftigen Bezeichnungen des Bundesinstituts für Erwachsenenbildung in St. Wolfgang.
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