Verlängerung des Gültigkeitsdatums für bestimmte akademische Titel bis 31.12.2012
Verordnung vom 05.07.2010Zusammenfassung
Die Verordnung wird geändert: Das Enddatum in § 4 wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verschoben, wodurch die Gültigkeit der betreffenden akademischen Bezeichnungen bis Ende 2012 verlängert wird.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/5/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung wird geändert: Das Enddatum in § 4 wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verschoben, wodurch die Gültigkeit der betreffenden akademischen Bezeichnungen bis Ende 2012 verlängert wird.Schwerpunkte
- Das in § 4 genannte Datum wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 geändert.
- Die Änderung betrifft die Verordnung über die Bezeichnungen für Lehrgänge, Mediator*innen und den Master‑Grad der European Consulting Management Organisation.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.