<!--[-->Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004 (2010)<!--]-->
Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004 (2010) Verordnung vom 7/5/2010
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/5/2010XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ergänzt die Studienbeitragsverordnung um ein Antragsrecht auf Befreiung, verlängert die Studienzeit bei Zivildienst und legt Rückzahlungsfristen fest.

Schwerpunkte

  • Studierende können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen, wenn ein gesetzlicher Befreiungsgrund vorliegt.
  • Zeiten des Zivildienstes oder Militärdienstes ohne Beurlaubung verlängern die zulässige Studienzeit um bis zu zwei Semester, wenn mehr als zwei Monate des Semesters dafür genutzt wurden.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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