Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/5/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ergänzt die Studienbeitragsverordnung um ein Antragsrecht auf Befreiung, verlängert die Studienzeit bei Zivildienst und legt Rückzahlungsfristen fest.Schwerpunkte
- Studierende können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen, wenn ein gesetzlicher Befreiungsgrund vorliegt.
- Zeiten des Zivildienstes oder Militärdienstes ohne Beurlaubung verlängern die zulässige Studienzeit um bis zu zwei Semester, wenn mehr als zwei Monate des Semesters dafür genutzt wurden.
Dokumente (PDFs)
