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Änderung des Gültigkeitsdatums der 35. MBA‑Verordnung Verordnung vom 7/5/2010
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/5/2010XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das in § 7 der 35. MBA‑Verordnung genannte Datum von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 und verlängert damit die Geltungsdauer der Regelung.

Schwerpunkte

  • Die Änderung beruht auf § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002, das der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung die Befugnis gibt, Verordnungen zu ändern.
  • In § 7 wird das bisher genannte Datum „31. Dezember 2010“ durch das neue Datum „31. Dezember 2012“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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