Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/5/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert das in § 7 der 35. MBA‑Verordnung genannte Datum von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 und verlängert damit die Geltungsdauer der Regelung.Schwerpunkte
- Die Änderung beruht auf § 124 Abs. 6a des Universitätsgesetzes 2002, das der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung die Befugnis gibt, Verordnungen zu ändern.
- In § 7 wird das bisher genannte Datum „31. Dezember 2010“ durch das neue Datum „31. Dezember 2012“ ersetzt.
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