Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 erweitert die Liste der zulässigen deutschen Handelsbezeichnungen für Fischereierzeugnisse um neue Arten und fügt deren wissenschaftliche Namen hinzu, um Verbraucher besser zu informieren.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/6/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 erweitert die Liste der zulässigen deutschen Handelsbezeichnungen für Fischereierzeugnisse um neue Arten und fügt deren wissenschaftliche Namen hinzu, um Verbraucher besser zu informieren.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt die bestehende Liste von deutschen Handelsbezeichnungen für Fischereierzeugnisse um zahlreiche neue Einträge.
- Ziel der Ergänzung ist, Verbraucher klarer über Art und Herkunft der Produkte zu informieren.
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