Änderung der 1. Tierhaltungsverordnung – neue Flexibilitäten & Kaninchen‑Haltungsstandards
Verordnung vom 08.07.2010Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die 1. Tierhaltungsverordnung: Sie erlaubt bis zu zehn Prozent Abweichungen von Stallmaßen für bestehende Rinder‑, Schweine‑ und Pferdeanlagen, führt Meldepflichten ein, regelt Sanktionen bei Verstößen und legt neue Mindeststandards für die Kaninchenhaltung fest.Bundesministerium für Gesundheit7/8/2010XXIV
Tierschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die 1. Tierhaltungsverordnung: Sie erlaubt bis zu zehn Prozent Abweichungen von Stallmaßen für bestehende Rinder‑, Schweine‑ und Pferdeanlagen, führt Meldepflichten ein, regelt Sanktionen bei Verstößen und legt neue Mindeststandards für die Kaninchenhaltung fest.Schwerpunkte
- Bestandsanlagen für Rinder, Schweine und Pferde dürfen bis zu zehn Prozent von den festgelegten Maßen abweichen, wenn das Tierwohl nicht beeinträchtigt wird, ein unverhältnismäßiger baulicher Aufwand besteht und die Abweichung rechtzeitig gemeldet wird.
- Abweichungen müssen vor dem in § 44 Abs 5 Z 4 festgelegten Termin bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.
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