Bundesministerium für Gesundheit7/8/2010XXIV
Tierschutz
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2010 ergänzt die Tierschutz‑Kontrollverordnung um eine Risikoanalyse für die Auswahl zu kontrollierender landwirtschaftlicher Betriebe. Sie tritt am 1. August 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Auswahl zu kontrollierender Betriebe muss künftig auf einer Risikoanalyse basieren.
- Die rechtliche Grundlage der Änderung liegt in den genannten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und des Berichtspflichtengesetzes.
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