Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren durch Heimarbeiter fest. Der Stundenlohn beträgt 6,82 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags, und gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2010.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt in ganz Österreich für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern nicht bereits ein anderer Heimarbeitsvertrag besteht.
- Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 6,82 € ermittelt.
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