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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren ab 1. Mai 2010
Verordnung vom 13.07.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren durch Heimarbeiter fest. Der Stundenlohn beträgt 6,82 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags, und gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2010.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren durch Heimarbeiter fest. Der Stundenlohn beträgt 6,82 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags, und gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2010.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt in ganz Österreich für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern nicht bereits ein anderer Heimarbeitsvertrag besteht.
  • Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 6,82 € ermittelt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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