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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren ab 1. Mai 2010 Verordnung vom 7/13/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren durch Heimarbeiter fest. Der Stundenlohn beträgt 6,82 €, zuzüglich eines 10 %igen Heimarbeitszuschlags, und gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2010.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt in ganz Österreich für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern nicht bereits ein anderer Heimarbeitsvertrag besteht.
  • Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 6,82 € ermittelt.
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Hundstorfer Rudolf

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