Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren fest: ein Stundenlohn von 6,82 €, ein zusätzlicher Zuschlag von 10 % und Geltung im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2010.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter in der Spielwarenherstellung einsetzen, sofern keine anderen Gesamtverträge Anwendung finden.
- Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 6,82 € berechnet.
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