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Heimarbeitstarif für Spielwarenherstellung Verordnung vom 7/13/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Spielwaren fest: ein Stundenlohn von 6,82 €, ein zusätzlicher Zuschlag von 10 % und Geltung im gesamten Bundesgebiet ab dem 1. Mai 2010.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter in der Spielwarenherstellung einsetzen, sofern keine anderen Gesamtverträge Anwendung finden.
  • Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 6,82 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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