Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die kunststoffverarbeitende Industrie fest: Stundenlohn 7,08 €, zusätzlicher Zuschlag von 10 % sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Gültig für ganz Österreich ab dem 1. Mai 2010.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung bzw. Bearbeitung von Kunststoffen, sofern diese nicht bereits in einem anderen Heimarbeitsvertrag geregelt sind.
- Der Grundstundenlohn für Heimarbeiter beträgt 7,08 € und richtet sich nach dem Kollektivvertrag des kunststoffverarbeitenden Gewerbes.
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