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Heimarbeitstarif für Kunststoffherstellung (2010) Verordnung vom 7/13/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die kunststoffverarbeitende Industrie fest: Stundenlohn 7,08 €, zusätzlicher Zuschlag von 10 % sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Gültig für ganz Österreich ab dem 1. Mai 2010.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung bzw. Bearbeitung von Kunststoffen, sofern diese nicht bereits in einem anderen Heimarbeitsvertrag geregelt sind.
  • Der Grundstundenlohn für Heimarbeiter beträgt 7,08 € und richtet sich nach dem Kollektivvertrag des kunststoffverarbeitenden Gewerbes.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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