Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohn von 7,63 € pro Stunde plus 10 % Zuschlag für Heimarbeiter*innen in der Knopfherstellung fest und gilt seit dem 1. Mai 2010 im gesamten Bundesgebiet.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Auftraggeber, die Heimarbeiter*innen für Knopfwaren und deren Adjustierung beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,63 € berechnet.
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