Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Tätigkeiten fest, definiert unterschiedliche Stundensätze für qualifizierte und nicht qualifizierte Arbeiten, sieht einen 10‑prozentigen Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse vor und trat am 1. Mai 2010 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Tätigkeiten fest, definiert unterschiedliche Stundensätze für qualifizierte und nicht qualifizierte Arbeiten, sieht einen 10‑prozentigen Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse vor und trat am 1. Mai 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln.
- Qualifizierte Arbeiten werden mit einem Stundenlohn von 6,97 € vergütet, nicht qualifizierte Arbeiten mit 5,95 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.