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Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten (2010)
Verordnung vom 13.07.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Tätigkeiten fest, definiert unterschiedliche Stundensätze für qualifizierte und nicht qualifizierte Arbeiten, sieht einen 10‑prozentigen Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse vor und trat am 1. Mai 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Tätigkeiten fest, definiert unterschiedliche Stundensätze für qualifizierte und nicht qualifizierte Arbeiten, sieht einen 10‑prozentigen Zuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse vor und trat am 1. Mai 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikeln.
  • Qualifizierte Arbeiten werden mit einem Stundenlohn von 6,97 € vergütet, nicht qualifizierte Arbeiten mit 5,95 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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