Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/13/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Holzprodukten fest: 6,82 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig ab 1. Mai 2010.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt sind.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 6,82 € pro Stunde berechnet.
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