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Qualifikationsmaßnahmen für Personal an KFZ‑Klimaanlagen Verordnung vom 7/15/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2010XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Qualifikation von Personen, die an KFZ‑Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, indem sie einheitliche Ausbildungsstandards, Bescheinigungsstellen und Dokumentationspflichten festlegt.

Schwerpunkte

  • Zweck der Verordnung ist, das Verfahren zur Erlangung einer Ausbildungsbescheinigung für Personen festzulegen, die an KFZ‑Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten.
  • Die Qualifikationsanforderungen umfassen theoretische (T) und praktische (P) Kenntnisse, die im Anhang der Verordnung detailliert aufgelistet sind.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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