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Qualifikationsmaßnahmen für Personal an KFZ‑Klimaanlagen
Verordnung vom 15.07.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Qualifikation von Personen, die an KFZ‑Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, indem sie einheitliche Ausbildungsstandards, Bescheinigungsstellen und Dokumentationspflichten festlegt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2010XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Qualifikation von Personen, die an KFZ‑Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, indem sie einheitliche Ausbildungsstandards, Bescheinigungsstellen und Dokumentationspflichten festlegt.

Schwerpunkte

  • Zweck der Verordnung ist, das Verfahren zur Erlangung einer Ausbildungsbescheinigung für Personen festzulegen, die an KFZ‑Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten.
  • Die Qualifikationsanforderungen umfassen theoretische (T) und praktische (P) Kenntnisse, die im Anhang der Verordnung detailliert aufgelistet sind.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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