Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2010XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Qualifikation von Personen, die an KFZ‑Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, indem sie einheitliche Ausbildungsstandards, Bescheinigungsstellen und Dokumentationspflichten festlegt.Schwerpunkte
- Zweck der Verordnung ist, das Verfahren zur Erlangung einer Ausbildungsbescheinigung für Personen festzulegen, die an KFZ‑Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten.
- Die Qualifikationsanforderungen umfassen theoretische (T) und praktische (P) Kenntnisse, die im Anhang der Verordnung detailliert aufgelistet sind.
Dokumente (PDFs)
