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Qualifizierungs‑ und Zertifizierungsmaßnahmen für Personal an Hochspannungsschaltanlagen Verordnung vom 7/15/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2010XXIV
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Prüfungen und Zertifizierungen für Personen nötig sind, die an Hochspannungsschaltanlagen arbeiten, um Emissionen fluorierter Treibhausgase zu vermeiden. Sie bestimmt, welche Unternehmen als Prüfstelle oder Zertifizierungsstelle fungieren dürfen und regelt die Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

Schwerpunkte

  • Zweck der Verordnung: Festlegung einheitlicher Prüf- und Zertifizierungsverfahren für Personal, das an Hochspannungsschaltanlagen arbeitet, um Emissionen fluorierter Treibhausgase zu verhindern.
  • Aufgaben der Prüfstelle: Durchführung theoretischer und praktischer Prüfungen, Feststellung der Qualifikationsanforderungen, Dokumentation von Ort, Datum, Prüfer, Prüfling und Ergebnis; Aufbewahrung der Unterlagen für mindestens fünf Jahre.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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