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Qualifizierungs‑ und Zertifizierungsmaßnahmen für ortsfeste Brandschutzsysteme
Verordnung vom 15.07.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Prüf‑ und Zertifizierungsstellen für Personen und Unternehmen eingerichtet werden, die an ortsfesten Brandschutzsystemen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten. Sie definiert Prüfungsinhalte, Dokumentationspflichten und die Ausstellung von Zertifikaten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/15/2010XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Prüf‑ und Zertifizierungsstellen für Personen und Unternehmen eingerichtet werden, die an ortsfesten Brandschutzsystemen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten. Sie definiert Prüfungsinhalte, Dokumentationspflichten und die Ausstellung von Zertifikaten.

Schwerpunkte

  • Der Zweck der Verordnung ist die Festlegung von Prüf‑ und Zertifizierungsverfahren für Personen und Unternehmen, die an ortsfesten Brandschutzanlagen mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten.
  • Prüfstellen, meist bei den Landesinnungen der Mechatroniker, führen theoretische und praktische Prüfungen durch, um festzustellen, ob die Kandidaten die im Anhang definierten Qualifikationsanforderungen erfüllen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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