Verlängerung der Gültigkeit von Bildungsbezeichnungen auf 31. Dezember 2012 Verordnung vom 7/19/2010
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/19/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Zwei Verordnungen, die die Vergabe von akademischen Bezeichnungen regeln, werden geändert: Das bisherige Enddatum 31. Dezember 2010 wird auf 31. Dezember 2012 verschoben.Schwerpunkte
- Das Enddatum für die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verlängert.
- Das Enddatum für die Bezeichnungen „Akademische Industrial Engineer“, „Akademischer Industrial Engineer“, „Akademische Konstruktionstechnikerin“, „Akademischer Konstruktionstechniker“, „Akademische Fertigungstechnikerin“ und „Akademischer Fertigungstechniker“ wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verlängert.
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