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Verlängerung der Gültigkeit von Bildungsbezeichnungen auf 31. Dezember 2012 Verordnung vom 7/19/2010
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/19/2010XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Zwei Verordnungen, die die Vergabe von akademischen Bezeichnungen regeln, werden geändert: Das bisherige Enddatum 31. Dezember 2010 wird auf 31. Dezember 2012 verschoben.

Schwerpunkte

  • Das Enddatum für die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verlängert.
  • Das Enddatum für die Bezeichnungen „Akademische Industrial Engineer“, „Akademischer Industrial Engineer“, „Akademische Konstruktionstechnikerin“, „Akademischer Konstruktionstechniker“, „Akademische Fertigungstechnikerin“ und „Akademischer Fertigungstechniker“ wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verlängert.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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