<!--[-->Änderung der Bluetongue‑Überwachungsverordnung (2010)<!--]-->
Änderung der Bluetongue‑Überwachungsverordnung (2010)
Verordnung vom 20.01.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Bluetongue‑Überwachung, indem sie Sentineltiere definiert, deren Kennzeichnung und monatliche Probenahme vorschreibt und ein neues Prüfprogramm für Rinder, Schafe und ggf. Ziegen festlegt.
Bundesministerium für Gesundheit1/20/2010XXIV
Gesundheit
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Bluetongue‑Überwachung, indem sie Sentineltiere definiert, deren Kennzeichnung und monatliche Probenahme vorschreibt und ein neues Prüfprogramm für Rinder, Schafe und ggf. Ziegen festlegt.

Schwerpunkte

  • Sentineltiere sind Anzeigetiere, die zu Beginn ihrer Nutzung nachweislich frei von Bluetongue‑Antigenen und -Antikörpern sind und monatlich probiert werden.
  • Der Bundesminister für Gesundheit legt ein Überwachungsprogramm fest, das Rinder und Schafe stichprobenartig untersucht; bei Bedarf können Ziegen und weitere empfängliche Arten eingeschlossen werden.
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Stöger Alois, diplômé

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