Bundesministerium für Gesundheit7/22/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 245. Verordnung von 2010 ändert Formulierungen in § 1 Abs. 2 Z 1 und § 1 Abs. 3 der GuK‑Ausweisverordnung, indem veraltete Verweise auf das Pflegegesetz aktualisiert werden.Schwerpunkte
- In § 1 Abs. 2 Ziffer 1 wird der Verweis von „§ 12 Abs. 1, 3 und 4“ zu „§ 12 Abs. 1 bis 3“ geändert, um die Formulierung zu vereinfachen.
- In § 1 Abs. 3 wird der Verweis von „§ 12 Abs. 2 und 5“ zu „§ 12 Abs. 4 und 5“ geändert, um die aktuelle Rechtslage korrekt abzubilden.
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