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Erweiterung der GuK‑BAV für Behindertenbetreuungspersonal Verordnung vom 7/22/2010
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Bundesministerium für Gesundheit7/22/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 246/2010 erweitert die GuK‑BAV um Pflegepersonal in Behindertenbetreuungseinrichtungen, passt die Ziffern‑Angaben an und legt fest, dass bei deren Zeugnis keine Berufsbezeichnung mehr genannt werden muss.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die GuK‑BAV um Ziffer 4, sodass Personen, die in behördlich bewilligten Behindertenbetreuungseinrichtungen in multiprofessionellen Teams arbeiten, nun ebenfalls unter die Ausbildungsregelungen fallen.
  • In § 1 Abs. 2 wird die Formulierung von „Z 1‑3“ zu „Z 1‑4“ geändert, um die neu eingefügte Ziffer 4 zu berücksichtigen.
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Stöger Alois, diplômé

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