Zusammenfassung
Die Verordnung 246/2010 erweitert die GuK‑BAV um Pflegepersonal in Behindertenbetreuungseinrichtungen, passt die Ziffern‑Angaben an und legt fest, dass bei deren Zeugnis keine Berufsbezeichnung mehr genannt werden muss.Bundesministerium für Gesundheit7/22/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 246/2010 erweitert die GuK‑BAV um Pflegepersonal in Behindertenbetreuungseinrichtungen, passt die Ziffern‑Angaben an und legt fest, dass bei deren Zeugnis keine Berufsbezeichnung mehr genannt werden muss.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die GuK‑BAV um Ziffer 4, sodass Personen, die in behördlich bewilligten Behindertenbetreuungseinrichtungen in multiprofessionellen Teams arbeiten, nun ebenfalls unter die Ausbildungsregelungen fallen.
- In § 1 Abs. 2 wird die Formulierung von „Z 1‑3“ zu „Z 1‑4“ geändert, um die neu eingefügte Ziffer 4 zu berücksichtigen.
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