Bundesministerium für Gesundheit7/26/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen bestandsspezifische Impfstoffe für Tiere herstellen dürfen und definiert umfangreiche Qualitäts‑, Hygiene‑ und Dokumentationsvorgaben.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die bestandsspezifische Impfstoffe herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen.
- Betriebe müssen ausreichend fachkundiges Personal, ein klares Organisationsschema und detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen vorweisen.
Dokumente (PDFs)
