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Betriebsordnung für bestandsspezifische Tierimpfstoffe (BIBO)
Verordnung vom 26.07.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen bestandsspezifische Impfstoffe für Tiere herstellen dürfen und definiert umfangreiche Qualitäts‑, Hygiene‑ und Dokumentationsvorgaben.
Bundesministerium für Gesundheit7/26/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen bestandsspezifische Impfstoffe für Tiere herstellen dürfen und definiert umfangreiche Qualitäts‑, Hygiene‑ und Dokumentationsvorgaben.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die bestandsspezifische Impfstoffe herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen.
  • Betriebe müssen ausreichend fachkundiges Personal, ein klares Organisationsschema und detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen vorweisen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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