<!--[-->Betriebsordnung für bestandsspezifische Tierimpfstoffe (BIBO)<!--]-->
Betriebsordnung für bestandsspezifische Tierimpfstoffe (BIBO) Verordnung vom 7/26/2010
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Bundesministerium für Gesundheit7/26/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Unternehmen bestandsspezifische Impfstoffe für Tiere herstellen dürfen und definiert umfangreiche Qualitäts‑, Hygiene‑ und Dokumentationsvorgaben.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Betriebe, die bestandsspezifische Impfstoffe herstellen, kontrollieren oder in Verkehr bringen.
  • Betriebe müssen ausreichend fachkundiges Personal, ein klares Organisationsschema und detaillierte Arbeitsplatzbeschreibungen vorweisen.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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