Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/29/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Milchmeldeverordnung 2010 verpflichtet Milcherzeuger, regelmäßig detaillierte Daten zu Menge, Preis und Verarbeitung ihrer Produkte an die Marktordnungsstelle AMA zu melden.Schwerpunkte
- Unternehmen müssen den Rohstoffeingang (Menge der angelieferten Kuhmilch) in zehn‑Tage‑Perioden (Dekaden) melden.
- Monatlich sind Rohstoffeingang, Milchversand, Herstellung, Bestand, Absatz und der Auszahlungspreis zu melden; die Meldungen unterscheiden Eigenanlieferungen von Zukäufen.
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