<!--[-->Milchmeldeverordnung 2010 – Pflichten für Milcherzeuger<!--]-->
Milchmeldeverordnung 2010 – Pflichten für Milcherzeuger Verordnung vom 7/29/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/29/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Milchmeldeverordnung 2010 verpflichtet Milcherzeuger, regelmäßig detaillierte Daten zu Menge, Preis und Verarbeitung ihrer Produkte an die Marktordnungsstelle AMA zu melden.

Schwerpunkte

  • Unternehmen müssen den Rohstoffeingang (Menge der angelieferten Kuhmilch) in zehn‑Tage‑Perioden (Dekaden) melden.
  • Monatlich sind Rohstoffeingang, Milchversand, Herstellung, Bestand, Absatz und der Auszahlungspreis zu melden; die Meldungen unterscheiden Eigenanlieferungen von Zukäufen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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