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Milchmeldeverordnung 2010 – Pflichten für Milcherzeuger
Verordnung vom 29.07.2010

Zusammenfassung

Die Milchmeldeverordnung 2010 verpflichtet Milcherzeuger, regelmäßig detaillierte Daten zu Menge, Preis und Verarbeitung ihrer Produkte an die Marktordnungsstelle AMA zu melden.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/29/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Milchmeldeverordnung 2010 verpflichtet Milcherzeuger, regelmäßig detaillierte Daten zu Menge, Preis und Verarbeitung ihrer Produkte an die Marktordnungsstelle AMA zu melden.

Schwerpunkte

  • Unternehmen müssen den Rohstoffeingang (Menge der angelieferten Kuhmilch) in zehn‑Tage‑Perioden (Dekaden) melden.
  • Monatlich sind Rohstoffeingang, Milchversand, Herstellung, Bestand, Absatz und der Auszahlungspreis zu melden; die Meldungen unterscheiden Eigenanlieferungen von Zukäufen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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