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Verordnung über nachhaltige landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe Verordnung vom 7/29/2010
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/29/2010XXIV
Umwelt
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche landwirtschaftlichen Produkte für nachhaltige Biokraftstoffe zulässig sind, definiert strenge Nachhaltigkeitskriterien und verlangt von Unternehmen eine Registrierung sowie lückenlose Dokumentation bei der Agrarmarkt Austria.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe (z. B. Pflanzenprodukte, Ernterückstände, Pflanzenöle) für die Herstellung nachhaltiger Biokraftstoffe zulässig sind.
  • Nachhaltigkeitskriterien verlangen, dass die Ausgangsstoffe von Flächen stammen, die nach EU‑Direktzahlungsregeln bewirtschaftet wurden und nicht unter Naturschutz stehen, es sei denn, die Nutzung ist ausdrücklich erlaubt.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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