<!--[-->Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – Ergänzung von Seilbahn‑ und Umweltverfahren sowie Einführung von Nachweispflichten bei Konzessionsverlängerungen<!--]-->
Änderung der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr – Ergänzung von Seilbahn‑ und Umweltverfahren sowie Einführung von Nachweispflichten bei Konzessionsverlängerungen
Verordnung vom 30.07.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 251/2010 ergänzt die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr um neue Regelungen für Seilbahnen und Umweltprüfungen sowie einen neuen § 9, der bei Konzessionsverlängerungen den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes verlangt.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/30/2010XXIV
Umwelt
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 251/2010 ergänzt die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr um neue Regelungen für Seilbahnen und Umweltprüfungen sowie einen neuen § 9, der bei Konzessionsverlängerungen den Nachweis des Arbeitnehmerschutzes verlangt.

Schwerpunkte

  • Ergänzung des Inhaltsverzeichnisses um Teil 3 (Seilbahnrechtliches Verfahren) und Teil 4 (Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren).
  • Einführung eines neuen § 9 "Konzessionsverlängerung", der den Nachweis der Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei Konzessionsverlängerungen verlangt.
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Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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