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Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im August 2010
Verordnung vom 02.08.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für August 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbedienstete im Ausland berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/2/2010XXIV
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für August 2010 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbedienstete im Ausland berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 2 und 3 des Gehaltsgesetzes, die dem Minister die Befugnis geben, die Hundertsätze festzusetzen.
  • Die Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage erfolgt nach § 21b Abs. 1 des Gehaltsgesetzes, wobei der festgelegte Hundertsatz auf das Grundgehalt angewendet wird.
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