Bundesministerium für Gesundheit8/9/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die 2010 erlassene Verordnung ändert den Titel der Lebensmittel‑Einzelhandelsverordnung und schafft Ausnahmen für Einzelhandelsbetriebe, die Eier oder Ei‑Produkte herstellen bzw. verarbeiten, sofern sie ein Erhitzungsverfahren anwenden, das pathogene Keime abtötet.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wurde geändert zu „Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Lebensmittelhygieneanforderungen an Einzelhandelsbetriebe“.
- Einzelhandelsbetriebe, die im eigenen Betrieb Eier, Flüssigeier oder Mischungen daraus herstellen und diese Produkte unmittelbar an Endverbraucher abgeben, sind von bestimmten Hygiene‑Vorgaben ausgenommen.
Dokumente (PDFs)
