Bundesministerium für Gesundheit8/13/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wann und wie Veterinär‑Arzneimittel an Tierhalter abgegeben werden dürfen, definiert Freigabekriterien und legt die Dokumentationspflichten fest.Schwerpunkte
- Der Tierarzt darf den Tierhalter nur dann in die Anwendung von Veterinär‑Arzneimitteln einbinden, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Veterinär‑Arzneimittel können nur freigegeben werden, wenn sie in der EU‑Tabelle gelistet, in Österreich zugelassen und nicht durch tierseuchenrechtliche Bedenken verboten sind.
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