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Einbeziehung von BOMS‑Beziehern in die Krankenversicherung Verordnung vom 8/18/2010
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Bundesministerium für Gesundheit8/18/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Krankenversicherung auf Empfänger der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, legt neue Berechnungsgrundlagen fest und bestimmt die zuständigen Träger.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt den neuen Punkt Z‑20 ein, der Personen definiert, die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten.
  • Es werden die Buchstaben o und l eingefügt, um den ersten und letzten Tag des Zeitraums zu bestimmen, für den eine Z‑20‑Leistung gewährt wird.
Dokumente (PDFs)
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