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Einbeziehung von BOMS‑Beziehern in die Krankenversicherung
Verordnung vom 18.08.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Krankenversicherung auf Empfänger der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, legt neue Berechnungsgrundlagen fest und bestimmt die zuständigen Träger.
Bundesministerium für Gesundheit8/18/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die Krankenversicherung auf Empfänger der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, legt neue Berechnungsgrundlagen fest und bestimmt die zuständigen Träger.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt den neuen Punkt Z‑20 ein, der Personen definiert, die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten.
  • Es werden die Buchstaben o und l eingefügt, um den ersten und letzten Tag des Zeitraums zu bestimmen, für den eine Z‑20‑Leistung gewährt wird.
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Stöger Alois, diplômé

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