Änderung der Suchtgiftverordnung 2010 – Aufnahme von Levo‑Methadon und 4‑Methyl‑Methcathinon
Verordnung vom 20.08.2010Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. August 2010 ergänzt die Suchtgiftverordnung um zwei neue Substanzen: Levo‑(R‑)Methadon (Polamidon) und 4‑Methyl‑Methcathinon.Bundesministerium für Gesundheit8/20/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. August 2010 ergänzt die Suchtgiftverordnung um zwei neue Substanzen: Levo‑(R‑)Methadon (Polamidon) und 4‑Methyl‑Methcathinon.Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 2 Abs. 3 des Suchtmittelgesetzes.
- Im Anhang I.1.b. wird zwischen Levophenacylmorphan und Levorphanol die neue Zeile „Levo‑(R‑)Methadon (Polamidon)“ eingefügt.
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