Verlängerung der Frist für Lehrgänge universitären Charakters bis 31.12.2012
Verordnung vom 27.08.2010Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. August 2010 verlängert das Gültigkeitsende für die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung8/27/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. August 2010 verlängert das Gültigkeitsende für die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Das Enddatum der Gültigkeit für die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verlängert.
- Die Änderung gilt für die Verordnung, die die akademischen Titel „Master of Science in Training and Development“ und verwandte Bezeichnungen regelt.
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