Verlängerung der Frist für Lehrgänge universitären Charakters bis 31.12.2012 Verordnung vom 8/27/2010
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung8/27/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. August 2010 verlängert das Gültigkeitsende für die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Das Enddatum der Gültigkeit für die Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ wird von 31. Dezember 2010 auf 31. Dezember 2012 verlängert.
- Die Änderung gilt für die Verordnung, die die akademischen Titel „Master of Science in Training and Development“ und verwandte Bezeichnungen regelt.
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