Bundesministerium für Justiz8/31/2010XXIV
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung führt einen elektronisch überwachten Hausarrest ein. Betroffene tragen einen Sender, ihre Unterkunft wird mit einer Basisstation ausgestattet und ein Aufsichtsprofil legt Aufenthaltszeiten fest. Die Kosten betragen 22 € pro Tag.Schwerpunkte
- Ein elektronisch überwachter Hausarrest wird eingeführt. Die betroffene Person muss einen Sender am Körper tragen und die Unterkunft muss mit einer Basisstation ausgestattet sein, die das An‑ und Abwesenheitsverhalten registriert.
- Sender und Basisstation müssen manipulationssicher sein; das System wird automatisiert überwacht und protokolliert, wobei alle Daten an eine zentrale Überwachungsstelle übermittelt werden.
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