<!--[-->Vermarktungsnormen‑Kontrollverordnung 2010 – Regelungen für Ein‑ und Ausfuhrkontrollen landwirtschaftlicher Erzeugnisse<!--]-->
Vermarktungsnormen‑Kontrollverordnung 2010 – Regelungen für Ein‑ und Ausfuhrkontrollen landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Verordnung vom 31.08.2010

Zusammenfassung

Die 2010 erlassene Vermarktungsnormen‑Kontrollverordnung regelt, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse im In- und Export kontrolliert werden, legt Pflichten für Meldungen und Prüfungen fest und definiert Gebühren für Kontrollen.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/31/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die 2010 erlassene Vermarktungsnormen‑Kontrollverordnung regelt, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse im In- und Export kontrolliert werden, legt Pflichten für Meldungen und Prüfungen fest und definiert Gebühren für Kontrollen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert ihren Geltungsbereich: Sie regelt die Kontrollen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die im Vermarktungsnormengesetz festgelegt sind.
  • Kontrollorgane erhalten eine Ausweisurkunde mit Foto, Name, Dienstsitz, Wirkungsbereich und einer Bestätigung des Gelöbnisses.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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