Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen (September 2010) Verordnung vom 9/6/2010
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/6/2010XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für September 2010 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und -bedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die in der Tabelle angegebenen Hundertsätze bestimmen, wie hoch die Kaufkraftausgleichszulage für jeden Dienstort im September 2010 ist.
- Die Verordnung beruht auf den Bestimmungen des § 21b Abs. 2‑3 GeG, die dem Bundesminister die Befugnis geben, die Hundertsätze festzulegen.
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