Bundesministerium für Gesundheit9/7/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 6. Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch in Österreich ein, hebt die damit ersetzten alten Texte auf und legt fest, dass er vom Verlag Österreich GmbH publiziert wird.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des sechsten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Ausgabe 2008) wird in Kraft gesetzt.
- Die bisher geltenden Monographien und Texte des Europäischen und des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag ersetzt werden, werden aufgehoben.
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