Verordnung zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften für FH‑Masterabsolvent*innen
Verordnung vom 07.09.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden und definiert zusätzliche Lehrveranstaltungen für ein um ein Semester verlängertes Studium. Sie trat am 1. September 2010 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung9/7/2010XXIV
Bildung
Wissenschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden und definiert zusätzliche Lehrveranstaltungen für ein um ein Semester verlängertes Studium. Sie trat am 1. September 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Absolvent*innen von bestimmten Fachhochschul‑Masterstudiengängen (z. B. Exportorientiertes Management, Medienmanagement, Soziale Arbeit, Wirtschaftsinformatik, IT‑Recht & Management, Technisches Management, etc.) erhalten das Recht auf direkte Zulassung zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften.
- Absolvent*innen von drei kürzeren Fachhochschul‑Masterstudiengängen (Projektmanagement und Organisation, Europäische Wirtschaft und Unternehmensführung, Logistik und Transportmanagement) dürfen ein um ein Semester verlängertes Doktoratsstudium beginnen.
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