Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabschlüsse zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften berechtigen und gibt den Absolvent*innen dieser Programme das Recht auf Promotion.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung9/7/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabschlüsse zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften berechtigen und gibt den Absolvent*innen dieser Programme das Recht auf Promotion.Schwerpunkte
- Absolvent*innen der in der Verordnung genannten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, ein Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zu beginnen.
- Die Verordnung listet 22 spezifische Masterprogramme (z. B. Internationales Wirtschaftsingenieurwesen, eHealth, Advanced Electronic Engineering) auf, die für das Doktoratsstudium zugelassen sind.
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