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Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen
Verordnung vom 07.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabschlüsse zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften berechtigen und gibt den Absolvent*innen dieser Programme das Recht auf Promotion.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung9/7/2010XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabschlüsse zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften berechtigen und gibt den Absolvent*innen dieser Programme das Recht auf Promotion.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der in der Verordnung genannten Fachhochschul‑Masterstudiengänge erhalten das Recht, ein Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zu beginnen.
  • Die Verordnung listet 22 spezifische Masterprogramme (z. B. Internationales Wirtschaftsingenieurwesen, eHealth, Advanced Electronic Engineering) auf, die für das Doktoratsstudium zugelassen sind.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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