Bundesministerium für Gesundheit1/21/2010XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 2010 aktualisiert die Fleischuntersuchungsverordnung 2006: Sie ersetzt alte Tierkennzeichnungs‑Verweise, begrenzt die tägliche Arbeitszeit von Untersuchungspersonal, führt verpflichtende elektronische Meldungen in ein EU‑Register ein und legt technische Sicherheitsanforderungen für Datenerfassungssysteme fest. Die neuen Regeln gelten ab 1. Jänner 2011.Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt alte Verweise auf die Tierkennzeichnungs‑ und Registrierungsverordnung 2007 sowie die Rinderkennzeichnungs‑Verordnung 1998 durch die jeweils aktuelleren Fassungen von 2009 bzw. 2008.
- Die tägliche Arbeitszeit von Personal, das Fleischuntersuchungen durchführt, wird auf maximal acht Stunden begrenzt.
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