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Einführung einer Vergütungsregelung für Studienkoordination an berufsbildenden Schulen
Verordnung vom 09.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 292/2010 führt eine neue Vergütungsregelung für Lehrkräfte ein, die Aufgaben der Studienkoordination an berufsbildenden Schulen übernehmen. Sie erhalten für jede Gruppe von neun betreuten Studierenden eine halbe Wochenstunde Vergütung, bei mehreren Lehrkräften wird die Vergütung mindestens auf eine volle Woche pro Schule festgelegt.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/9/2010XXIV
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung 292/2010 führt eine neue Vergütungsregelung für Lehrkräfte ein, die Aufgaben der Studienkoordination an berufsbildenden Schulen übernehmen. Sie erhalten für jede Gruppe von neun betreuten Studierenden eine halbe Wochenstunde Vergütung, bei mehreren Lehrkräften wird die Vergütung mindestens auf eine volle Woche pro Schule festgelegt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 5 legt fest, dass Lehrkräfte für die Betreuung von neun Studierenden eine halbe Wochenstunde Vergütung erhalten; für fünf bis acht weitere Studierende gibt es eine zusätzliche halbe Wochenstunde.
  • Der Absatz 2 definiert die Aufgaben der Studienkoordination: Betreuung, Beratung bei individuellen Entscheidungen, Abstimmung des Unterrichts auf die Belastbarkeit der Studierenden und Führung von Amtsschriften.
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