Milchquoten‑Zuteilungs‑Verordnung 2010 – Zuteilung von Milchquoten für das Lieferjahr 2010/2011
Verordnung vom 09.09.2010Zusammenfassung
Die Milchquoten‑Zuteilungs‑Verordnung 2010 legt fest, dass 58 000 t Milchquote für das Jahr 2010/2011 an Milcherzeuger verteilt werden. Die Marktordnungsstelle AMA ist zuständig und Anträge müssen bis zum 15. Oktober 2010 eingereicht werden.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/9/2010XXIV
Umwelt
EU‑Recht
Landwirtschaft
Agrarprodukte und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Milchquoten‑Zuteilungs‑Verordnung 2010 legt fest, dass 58 000 t Milchquote für das Jahr 2010/2011 an Milcherzeuger verteilt werden. Die Marktordnungsstelle AMA ist zuständig und Anträge müssen bis zum 15. Oktober 2010 eingereicht werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung dient der Durchführung von EU‑Verordnungen und legt das Grundgerüst für die Zuteilung von Milchquoten fest.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Umsetzung und Verwaltung der Verordnung zuständig.
Dokumente (PDFs)
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