Zusammenfassung
Die Pflegehilfe‑Ausbildungsverordnung wird 2010 umfassend geändert: Verkürzte Ausbildungsabschnitte und Anlage 3 entfallen, Verweise auf weitere Bundesgesetze werden aktualisiert, Mutterschutz‑ und Karenzregelungen gelten auch für Lernende ohne Arbeitsverhältnis, und die EU‑Richtlinie 2005/36/EG wird als Referenz für das Ausbildungszeugnis eingeführt.Bundesministerium für Gesundheit9/13/2010XXIV
Bildung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Europäische Union
Zusammenfassung
Die Pflegehilfe‑Ausbildungsverordnung wird 2010 umfassend geändert: Verkürzte Ausbildungsabschnitte und Anlage 3 entfallen, Verweise auf weitere Bundesgesetze werden aktualisiert, Mutterschutz‑ und Karenzregelungen gelten auch für Lernende ohne Arbeitsverhältnis, und die EU‑Richtlinie 2005/36/EG wird als Referenz für das Ausbildungszeugnis eingeführt.Schwerpunkte
- Die Zeilen zu verkürzter Ausbildung für Stationsgehilfen und die zugehörige Anlage 3 wurden aus der Inhaltsübersicht entfernt.
- In § 1 wird festgelegt, dass die genannten Bundesgesetze (GuKG, Mutterschutzgesetz, Wehrgesetz, Zivildienstgesetz) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.