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Novellierung der Pflegehilfe‑Ausbildungsverordnung 2010
Verordnung vom 13.09.2010

Zusammenfassung

Die Pflegehilfe‑Ausbildungsverordnung wird 2010 umfassend geändert: Verkürzte Ausbildungsabschnitte und Anlage 3 entfallen, Verweise auf weitere Bundesgesetze werden aktualisiert, Mutterschutz‑ und Karenzregelungen gelten auch für Lernende ohne Arbeitsverhältnis, und die EU‑Richtlinie 2005/36/EG wird als Referenz für das Ausbildungszeugnis eingeführt.
Bundesministerium für Gesundheit9/13/2010XXIV
Bildung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Europäische Union

Zusammenfassung

Die Pflegehilfe‑Ausbildungsverordnung wird 2010 umfassend geändert: Verkürzte Ausbildungsabschnitte und Anlage 3 entfallen, Verweise auf weitere Bundesgesetze werden aktualisiert, Mutterschutz‑ und Karenzregelungen gelten auch für Lernende ohne Arbeitsverhältnis, und die EU‑Richtlinie 2005/36/EG wird als Referenz für das Ausbildungszeugnis eingeführt.

Schwerpunkte

  • Die Zeilen zu verkürzter Ausbildung für Stationsgehilfen und die zugehörige Anlage 3 wurden aus der Inhaltsübersicht entfernt.
  • In § 1 wird festgelegt, dass die genannten Bundesgesetze (GuKG, Mutterschutzgesetz, Wehrgesetz, Zivildienstgesetz) in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind.
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Stöger Alois, diplômé

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