<!--[-->Änderung der Schülerheimbeiträge an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (2010)<!--]-->
Änderung der Schülerheimbeiträge an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (2010)
Verordnung vom 15.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 15. September 2010 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten 1,193 € kostet und ab dem 16. September 2010 gilt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/15/2010XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 15. September 2010 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten 1,193 € kostet und ab dem 16. September 2010 gilt.

Schwerpunkte

  • Ein Beitragspunkt an den höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten wird mit einem Betrag von 1,193 € festgesetzt.
  • Die geänderte Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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