Änderung der Schülerheimbeiträge an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (2010) Verordnung vom 9/15/2010
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/15/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 15. September 2010 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten 1,193 € kostet und ab dem 16. September 2010 gilt.Schwerpunkte
- Ein Beitragspunkt an den höheren land‑ und forstwirtschaftlichen Lehranstalten wird mit einem Betrag von 1,193 € festgesetzt.
- Die geänderte Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Dokumente (PDFs)
