Änderung der Verordnung zu Dienstausweisen im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Verordnung vom 1/22/2010
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/22/2010XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass aktive Bedienstete des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung einen Dienstausweis erhalten müssen. Sie regelt zudem das Vorgehen bei Verlust und Austritt sowie die Angaben, die auf dem Ausweis zu führen sind.Schwerpunkte
- Aktive Bedienstete des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung erhalten einen Dienstausweis, wenn dienstliche Gründe dies erfordern.
- Bei Verlust des Ausweises muss der Bedienstete sofort bei einer Sicherheitsdienststelle melden; beim Austritt aus dem Dienstverhältnis ist der Ausweis zurückzugeben.
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