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Änderung der Verordnung zu Dienstausweisen im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Verordnung vom 22.01.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass aktive Bedienstete des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung einen Dienstausweis erhalten müssen. Sie regelt zudem das Vorgehen bei Verlust und Austritt sowie die Angaben, die auf dem Ausweis zu führen sind.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung1/22/2010XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass aktive Bedienstete des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung einen Dienstausweis erhalten müssen. Sie regelt zudem das Vorgehen bei Verlust und Austritt sowie die Angaben, die auf dem Ausweis zu führen sind.

Schwerpunkte

  • Aktive Bedienstete des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung erhalten einen Dienstausweis, wenn dienstliche Gründe dies erfordern.
  • Bei Verlust des Ausweises muss der Bedienstete sofort bei einer Sicherheitsdienststelle melden; beim Austritt aus dem Dienstverhältnis ist der Ausweis zurückzugeben.
Dokumente (PDFs)
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Hahn Johannes, Dr.

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9 - Wien



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