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Änderung der DV‑StAG: neue Kennzeichnungspflichten, digitale Aufbewahrung & reduzierte Fristen
Verordnung vom 17.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 300/2010 ändert die Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz: Sie ergänzt neue Formulierungen, führt Kennzeichnungspflichten für Aktendeckel ein, reduziert einige Fristen und erlaubt die ausschließliche elektronische Aufbewahrung von Unterlagen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2010.
Bundesministerium für Justiz9/17/2010XXIV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 300/2010 ändert die Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz: Sie ergänzt neue Formulierungen, führt Kennzeichnungspflichten für Aktendeckel ein, reduziert einige Fristen und erlaubt die ausschließliche elektronische Aufbewahrung von Unterlagen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2010.

Schwerpunkte

  • Der erste Satz von § 8 wird um die Formulierung „nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 StAG“ und nach dem Wort „Tagebuch“ um den Hinweis „und unter einem einen Ermittlungsakt (§ 34c StAG)“ ergänzt; der zweite Satz entfällt.
  • Ein neuer Absatz 3a regelt die Kennzeichnung des Aktendeckels bei Nutzung eines elektronischen Einlageblatts: Angabe von Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, ggf. das Wort „Haft“ in roter Farbe sowie Name und Geburtsdatum des Beschuldigten.
Dokumente (PDFs)
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