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Änderung der DV‑StAG: neue Kennzeichnungspflichten, digitale Aufbewahrung & reduzierte Fristen Verordnung vom 9/17/2010
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Bundesministerium für Justiz9/17/2010XXIV
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 300/2010 ändert die Durchführungsverordnung zum Staatsanwaltschaftsgesetz: Sie ergänzt neue Formulierungen, führt Kennzeichnungspflichten für Aktendeckel ein, reduziert einige Fristen und erlaubt die ausschließliche elektronische Aufbewahrung von Unterlagen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Oktober 2010.

Schwerpunkte

  • Der erste Satz von § 8 wird um die Formulierung „nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 StAG“ und nach dem Wort „Tagebuch“ um den Hinweis „und unter einem einen Ermittlungsakt (§ 34c StAG)“ ergänzt; der zweite Satz entfällt.
  • Ein neuer Absatz 3a regelt die Kennzeichnung des Aktendeckels bei Nutzung eines elektronischen Einlageblatts: Angabe von Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, ggf. das Wort „Haft“ in roter Farbe sowie Name und Geburtsdatum des Beschuldigten.
Dokumente (PDFs)
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.




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